Bundesfinanzierung
Seit Januar 2018 werden Absolvierende von Lehrgängen, die auf eine eidgenössische Prüfung – Berufsprüfung oder Höhere Fachprüfung – vorbereiten, vom Bund finanziell unterstützt (subjektorientierte Finanzierung).
Die Teilnehmende können nach der Absolvierung der eidg. Prüfung, unter Nachweis der an den Bildungsanbieter/die Schule bezahlten Lehrgangsgebühren, die Bundespauschale geltend machen. Die Bundespauschale beträgt 50% der anrechenbaren Lehrgangsgebühren und wird direkt an die Teilnehmenden der eidg. Prüfung entrichtet.
Auf der Webseite des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation, SBFI, finden Sie die diesbezüglichen Informationen: