Elektrotechnik
Anschlussbewilligung Art. 15 NIV
Installationsbewilligung Art. 14 NIV für Photovoltaikanlagen
Wer elektrische Installationen erstellt, ändert oder in Stand stellt und wer elektrische Erzeugnisse an elektrische Installationen fest anschliesst oder solche Anschlüsse unterbricht, ändert oder in Stand stellt sowie kontrolliert, braucht eine entsprechende Bewilligung des Eidgenössischen Starkstrominspektorats ESTI.
Detaillierte Informationen des ESTI finden Sie unter nachfolgendem Link
Übersicht NIV-Bewilligungen